Keine Zukunft für die Hydraulik Seehausen GmbH…
Mit dem Verkauf des Anlagevermögens an einen Maschinenhändler und der Grundstücke und Gebäude an ein regionales Fuhrunternehmen hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Udo Müller nach Einstellung des Geschäftsbetriebes der Hydraulik Seehausen GmbH das Ende des traditionsreichen Betriebes in Seehausen besiegelt.
Seit seinem Antritt als vorläufiger Insolvenzverwalter und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens als vom Amtsgericht Magdeburg bestellter Insolvenzverwalter hatte Herr Müller sich bemüht, einen Interessenten für die Übernahme des Betriebes oder von Betriebsteilen zu finden. Ende April 2020/Anfang Mai 2020 stellte sich die Situation nach einer Vielzahl von Gesprächen und vorliegenden Angeboten jedoch so dar, dass es keinen potentiellen Investor oder Erwerber gab, der bereit war, den Betrieb oder einen Betriebsteil zu für die Mitarbeiter vertretbaren Konditionen zu übernehmen.
Herr Müller musste deshalb zum Schutz der Insolvenzmasse und der Insolvenzgläubiger Anfang Mai 2020 vorbehaltlich der Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens nach dem Betriebsverfassungsgesetz die unternehmerische Entscheidung treffen, den Betrieb stillzulegen. Im Hinblick auf das für die Durchführung einer Betriebsänderung erforderliche Verfahren des Versuchs eines Interessenausgleiches stand diese Entscheidung noch unter dem entsprechenden Vorbehalt. Dieses Verfahren führte nach dem Gang der Arbeitnehmervertretung durch die Instanzen am 05.10.2020 dann zum Abschluss eines Sozialplanes. Anschließend hat Herr Müller den Betrieb zum 31.10.2020 eingestellt.