Landwirtschaftsbetrieb saniert

In einem beispiellosen Verfahrensverlauf hat Rechtsanwalt Udo Müller das Insolvenzplanverfahren über das Vermögen eines Landwirtschaftsbetriebes in Sachsen-Anhalt erfolgreich abgeschlossen.

Der Landwirt hatte im Januar 2018 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt. Der Antrag war erforderlich geworden, weil der Landwirt seine persönlichen Verbindlichkeiten aus seinem in der Rechtsform einer GmbH betriebenen Lohnunternehmens mit den Erträgen aus seinem Landwirtschaftsbetrieb nicht mehr bedienen konnte. Ziel des Insolvenzantrags war die Sanierung des Landwirtschaftsbetriebes mittels Insolvenzplans.

Mit Beschluss vom 29.03.2018 hatte das Amtsgericht Magdeburg auf das Insolvenzgutachten von Herrn Müller, den es bereits mit Beschluss vom 01.02.2018 zum vorläufigen Sachwalter bestellt hatte, das Insolvenzverfahren unter Anordnung der Eigenverwaltung eröffnet und Udo Müller zum Sachwalter bestellt.

Plötzlich und für alle Beteiligten unvorhersehbar und unerwartet war der Landwirt mitten in den Sanierungsverhandlungen mit potenziellen Investoren verstorben. Der Rechtslage entsprechend wurde das Insolvenzverfahren dann als Nachlassinsolvenzverfahren mit Herrn Müller als Nachlassinsolvenzverwalter fortgeführt. Herr Müller hatte damit die Verantwortung für den Landwirtschaftsbetrieb mit ca. 400 Hektar Acker unter dem Pflug übernommen und den Betrieb fortgeführt.

Im weiteren Verfahrensverlauf haben sich die Kinder des Landwirts entschieden, das Erbe anzunehmen. Auf ihren Antrag haben die Gläubiger in der besonderen Gläubigerversammlung am 17.10.209 der erneuten Anordnung der Eigenverwaltung zugestimmt. Herr Müller wurde erneut zum Sachwalter bestellt.

In enger Zusammenarbeit von Schuldnerin, Steuerberatung und Sachwaltung haben die Beteiligten sodann ein Fortführungskonzept für den Landwirtschaftsbetrieb erstellt. Die Erbengemeinschaft wurde dabei von dem Sanierungsexperten Marc Henke aus Wagenfeld unterstützt. Einschließlich einer gesellschaftsrechtlichen Neuordnung und Neugestaltung der Finanzierung des Landwirtschaftsbetriebes haben die Beteiligten den Landwirtschaftsbetrieb auf neue Füße gestellt.

Die Umstrukturierung war die Grundlage für den Insolvenzplan, den Herr Müller dann zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen Mitte 2022 vorgelegt hat. In dem Erörterungs- und Abstimmungstermin am 25.08.2022 haben die Gläubiger den Insolvenzplan mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Inzwischen hat die Erbengemeinschaft die Vereinbarungen des Insolvenzplans erfüllt. Mit Beschluss vom 03.01.2023 hat das Amtsgericht Magdeburg das Insolvenzverfahren gemäß § 258 Abs. 1 InsO aufgehoben. Mit Beschluss vom 30.06.2023 gemäß § 268 InsO endete jetzt auch die Planüberwachung.