Gießerei Heidenreich & Harbeck in Mölln gerettet

Seit dem Antrag der Heidenreich & Harbeck GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen hat Rechtsanwalt Udo Müller den Gießereibetrieb mit eigener mechanischer Fertigung zunächst nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Beschluss des Amtsgerichts Schwarzenbek vom 05.09.2022 als vorläufiger Insolvenzverwalter und nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2022 als Insolvenzverwalter fortgeführt.

Bereits im Antragsverfahren hatte Herr Müller einen M&A-Prozess aufgelegt, der im Verlauf des Insolvenzverfahrens zu einer Reihe von Übernahmeangeboten geführt hat. Im Berichtstermin gemäß § 156 InsO haben die Gläubiger dem Angebot einer Investorengruppe den Zuschlag erteilt, das die Übernahme des gesamten Geschäftsbetriebes beinhaltet. Damit konnte die drohende Schließung des Teilbetriebes mechanischen Fertigung, dessen Übernahme die weiteren Interessenten ausgeschlossen hatten, vermieden werden und alle derzeit 160 Arbeitsplätze bleiben erhalten.

Nachdem auch die Mitarbeiter der Fortführung des Haustarifvertrages – eine Bedingung aller Übernahmeinteressenten – zugestimmt haben, stand einer Übernahme des Geschäftsbetriebes durch die Investoren nichts mehr im Wege. Nach Abstimmung der notwendigen Kaufverträge mit den Investoren wird der Geschäftsbetrieb seit dem 01.05.2023 von den Erwerbern fortgeführt.